Singen & Corona

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Berliner Singverbot

Mit dem Begriff „Berliner Singverbot“ (auch Berliner Gesangsverbot) ist ein Absatz aus der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats in der Fassung vom 23. Juni 2020 gemeint.

Entscheidung des Senats

Am 23. Juni 2020 hat der Berliner Senat in seiner Sitzung die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese Verordnung löste die seit Mitte März gültige SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ab. In einer Pressemitteilung am selben Tag werden die wichtigesten Punkte der neuen Verordnung aufgelistet. Unter „Weitere Hygiene- und Schutzregeln für besondere Bereiche (Auswahl)“ steht als erster Punkt der lapidare Satz: In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.

In der Landespressekonferenz mit dem Berliner Senat, ebenfalls am 23. Juni geht der Regierende Bürgermeister, Michael Müller, in einer Antwort auf eine Frage auch auf dieses Singverbot ein, erläutert die Gründe dafür und nennt als Berater, dessen Expertise zu dieser Entscheidung geführt hat, namentlich Prof. Dr. Christian Drosten.

Die Verordnung wird am 26. Juni in Heft Nr. 30 (Seiten 561 - 568) des Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 2020 veröffentlicht und tritt „am Tag nach der Verkündigung“, also am 27. Juni 2020 in Kraft.

Hier steht nun also zu lesen (siehe auch Abbildung oben auf der Seite):

§ 5
Weitere Hygiene- und Schutzregeln für besondere Bereiche
(1) In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.
[…]

Reaktionen

Kai-Uwe Jirka

Kai-Uwe Jirka, u. a. Leiter des Staats- und Domchors Berlin, meldet sich als einer der ersten zu Wort. In einem Interview in der Sendung Tonart auf DLF Kultur am 24.06.2020 findet er deutliche Worte:

Dieser Satz, der in der neuen Verordnung steht, ist eine Unverschämtheit, das ist ein Skandal sondergleichen. Dieser Satz ist pauschal, bequem, er ist faul und er ist vor allen Dingen irrational, weil er die wissenschaftliche Forschung überhaupt nicht berücksichtigt, die Arbeit der Verbände, die gezeigt haben, unter welchen Bedingungen Arbeiten stattfinden kann. Er verhindert, er zerstört Kultur und für mich dass Allerschlimmste in einer Stadt wie Berlin, die die Singakademie zu Berlin als ersten gemischten Chor der Welt überhaupt hat, die mit dem Staats- und Domchor und vielen anderen Chören herausragende Klangensembles hat, dass kein einziges Fenster gezeigt wird, wie es denn geht. Dieser Satz wird sicherlich so nicht stehenbleiben. Die Chorszene wird dagegen aufstehen und wir werden uns natürlich auch juristisch beraten lassen. Es kann einfach nicht sein, dass in anderen Bundesländern wie in Bayern, in Nordrhein-Westfalen, in Thüringen, in Baden-Württemberg, der ganzen Schweiz gesungen wird und Berlin mit einem solchen Satz schweigen soll. Das geht nicht!

Chorverband Berlin e.V.

themen/berliner_singverbot.1595264354.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020-07-20 18:59 von berlindave