Singen & Corona

Eine Materialsammlung für Sänger*innen und Chöre

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Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften

Personen, die in Deutschland (also auch als Sänger*innen) in einem Beschäftigungsverhältnis arbeiten, sind nach § 2 des Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Welche Unfallkasse bzw. welche Berufsgenossenschaft im einzelnen Fall zuständig ist, ist auf der Website der DGUV auf der Seite „Zuständigkeit“ erläutert.

Je nach wirtschaflichem Träger der Institution ist eine andere Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft zuständig.

Die VBG

Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) ist, wie der Name zunächst einmal nicht vermuten lässt, als Berufsgenossenschaft auch für „Unternehmen für Freizeitgestaltung, Kunst und Kultur“ zuständig. Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen im Kulturbereich, aber auch Kulturinstitutionen, die über eine besondere Rechtsform (z. B. GmbH, aber auch Rundfunkanstalten) lediglich indirekt durch die öffentliche Hand finanziert sind, sind Mitglied in der VBG und diese ist dann gleichzeitig die zuständige Unfallversicherung.

Handlungshilfen

Nach Ende des Lockdowns begann die VBG Anfang Mai, branchenspezifische Handlungshilfen herauszugeben. Diese sollen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung für die Belange einzelner Branchen ergänzen.

Zum Thema Singen sind hier die Praxistipps und Handlungshilfen für Bühnen und Studios relevant und darunter vor allem die Branchenspezifische Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – für den Bereich: Proben- und Vorstellungsbetrieb. Diese wurde am 7. Mai 2020 erstmals veröffentlicht und seitdem dreimal verändert.

Andere Unfallversicherungen, die für Institutionen zuständig sind, die Personen im Bereich Freizeitgestaltung, Kunst und Kultur beschäftigen, geben keine eigenen Handlungshilfen bzw. Richtlinien heraus, sondern verweisen auf die Handlungshilfen der VBG. Diese sind deshalb für alle Sänger*innen, die in einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland arbeiten, relevant.

Version September 2020

Version 09.07.2020

Version 02.06.2020

Erste Version 07.05.2020

verbaende/verwaltungsberufsgenossenschaft_vgb.txt · Zuletzt geändert: 2020-09-27 11:50 von berlindave